Hinweise

Die Fahrtkosten (kürzester Reiseweg vom Wohnort zum Spielort und zurück) für Schiedsrichter betragen 0,30 EUR pro Kilometer (im Zweifel gemäß Google-Maps). Für Schiedsrichter, die nicht im Kreis wohnen, gilt statt Wohnort die Kreisgrenze.

Zur Abholung der SRA können insgesamt maximal zusätzlich 40 Kilometer (30 Kilometer im Bezirk) zur Abrechnung kommen (aber nur dann, wenn auch ein entsprechender Umweg dafür erforderlich ist). In der Aufwandsentschädigung der Schiedsrichterassistenten ist bereits eine Fahrtkosten-Entschädigung enthalten.

Bei Freundschaftsspielen ist nach der Klasse der Heimmannschaft abzurechnen.

Findet ein Spiel nach Ankunft des Schiedsrichters nicht statt, hat der Platzverein dem Schiedsrichter (und den Assistenten) den halben Satz (ACHTUNG: auf Bezirksebene erhalten die SRAs eine Pauschalentschädigung von 8,50 EUR) zuzüglich der gesamten Fahrtkosten zu erstatten. 

Der Schiedsrichter ist verpflichtet, dem Verein die erhaltenen Beträge auf Verlangen zu bescheinigen